Regelungen für Ehepaare und Lebenspartner
Ob verheiratet oder nicht: Wenn Partner versicherungsfrei sind, besteht auch für sie die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Für den Zugang in die Privaten Krankenversicherung gelten stets dieselben Grundsätze: freie Wahl des Versicherungsumfangs mit dauerhaft garantierten Leistungen. Gesundheitsprüfung zum Versicherungsbeginn und ein individueller Beitrag.
Was gilt bei Kindern und Jugendlichen?
Privatversicherte Kinder und Jugendliche haben in der Regel bis zum Ende der Schullaufbahn über einen Elternteil ihren Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt auch, wenn sie gesetzlich familienversichert oder freiwillig versichert sind.
Wie sind Kinder versichert?
Je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten, sich als Familie privat krankenversichern zu lassen. Und wir beraten Sie gerne zu einem Versicherungsschutz, der optimal auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist.